Eröffnung der Ausstellung
Der 'Einstellungsraum' zu Gast in der Akademie
Foto, Film, Installation, Malerei, Objekte von
Utz Biesemann, Rahel Bruhns, Rasmus Gerlach, Dorothea Goldschmidt, Waltraut Kiessler, Yokari Kosakai, Sabine Mohr, Adriane Steckhan, Llaura I. Suenner, Elke Suhr.
Begrüßung: Reinhold Engberding, Freie Akademie der Künste), Elke Suhr (Einstellungsraum)
ImpulsVorträge: Dr. Thomas J. Piesbergen, Dr. Heidi Salaverria
Ausstellung geöffnet bis 6. August 2021
dienstags bis sonntags, 10 bis 17 uhr
eintritt zur Eröffnung frei, danach 5,- / erm. 3,-
Der EINSTELLUNGSRAUM e.V., einer der nichtkommerziellen, aus öffentlicher Hand geförderten Hamburger Ausstellungsräume, ist zu Gast in der Akademie. Der Verein „ist eine Initiative von Künstler*innen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, eine interessierte Öffentlichkeit über die Kunst und Kultur der Gegenwart zu informieren. Im Besonderen widmet sich der Verein der Automobilität und sucht, deren Phänomene zu ergründen.“
In diesem Jahr feiert dieser Verein, Teil des art-off-Hamburg-Programms, sein 20-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass haben die Bildenden Künstlerinnen und Künstler der Freien Akademie den Verein eingeladen. Nun zeigen 10 Künstler und Künstlerinnen, die dem Verein verbunden sind, für eine Woche ihre Arbeiten am Klosterwall.
Am Eröffnungsabend gibt es zudem Vorträge der Philosophin Dr. Heidi Salaverria und des Autors und Kunstvermittlers Dr. Thomas Piesbergen, die den Hintergrund und das Konzept des Einstellungsraums beleuchten.
In den vergangenen 20 Jahren haben einige Akademiemitglieder dort ausgestellt, andere haben die lange Ausstellungstätigkeit mit Interesse verfolgt. Dieser Kunstort, der konsequent seit vielen Jahren ein interessantes Konzept verfolgt, ist es wert, einmal an anderer Stelle ein hoffentlich auch neues Publikum zu finden.
Thomas Norton: Läuterungsschema in Form eines Ofens, 1477.
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Die Hygienemaßnahmen vor Ort sind einzuhalten.
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Die Kontaktdaten unserer Gäste werden erhoben (per Luca-App oder handschriftlich).
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Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
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Der Einlass wird nur nach Vorlage eines negativen Coronavirus-Tests, eines Coronavirus-Impfnachweises (seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung) oder einer Bescheinigung gewährt werden, die nachweist, dass man von der Erkrankung genesen ist. (Gilt nur für die Eröffnungsveranstaltung, nicht für den Besuch der Ausstellung während der Öffnungszeiten!)
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Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen ist begrenzt.