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Förderer

Die Satzung der Akademie sieht ausdrücklich ‚Fördernde Mitglieder‘ vor: „Die Akademie hat ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, Ehren-Mitglieder und fördernde Mitglieder […] Als fördernde Mitglieder können Persönlichkeiten aufgenommen werden, die bereit und geeignet sind, die Bestrebungen der Akademie zu unterstützen […]. “ Wenn sich der Kandidat bereit erklärt, den festgesetzten Jahresmindestbeitrag von derzeit € 2.000,- zu entrichten, kann das Präsidium ihn der Vollversammlung der Akademie zur Zuwahl als ‚Förderndes Mitglied‘ vorschlagen.